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Die Vereinigten Staaten gehen mit einer Behinderung offen um. Viele Handelskammern, Fremdenverkehrsämter (Convention and Visitor Bureaus - CVB) und Tourismusentwicklungszentren (Tourist Development Centers - TDC) bieten daher hilfreiche Informationen und Servicebücher für Reisende mit Behinderungen. Die meisten öffentlichen Gebäude müssen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben für Rollstuhlfahrer gut zugänglich sein. Bei den Sehenswürdigkeiten und in Naturparks gilt dieser Grundsatz nicht. Es ist daher sinnvoll, sich vorher bei dem gewünschten Besuchsziel zu erkundigen, ob es behindertengerecht gebaut ist. Bei den Autovermietungen können manchmal behindertengerecht ausgestattete Fahrzeug gemietet werden. Eine Anfrage lohnt sich immer. Für Nichtautofahrer bieten sich zur Beförderung Busse und Bahnen an. Diese können direkt mit einem Rollstuhl bestiegen und befahren werden. Außerdem gewähren Beförderungsunternehmen wie z.B. Amtrak (Eisenbahn) oder Greyhound (Überlandbusse) häufig Fahrpreisvergünstigungen. Bitte fragen Sie danach. An vielen Stränden Floridas werden „Surf Chair", ein strandgängiger Rollstuhl, angeboten. Erkundigen Sie sich in der lokalen Handelskammer, CVB oder TDC nach solchen Stränden. In den Disney Parks werden sogar eigene Führer zur Verfügung gestellt, um Behinderten den Besuch des Parks zu erleichtern.
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