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Einreise in die USA. Für die Einreise in die USA sind zunächst die folgenden Fragen zu beantworten: - Zweck der Reise - Dauer des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten Beim dem Zweck der Reise kann es sich einerseits um einen Urlaubs- oder Touristenaufenthalten handeln oder um eine Geschäftsreise. Für beide Reisearten sind unterschiedliche Punkte vor der Abreise zu bedenken. Der einfachste Fall ist:
- Urlaubs- bzw. Touristenaufenthalt in den Vereinigten Staaten, Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und den Vereinigten Staaten ist für den obigen Fall kein Visum für den Aufenthalt erforderlich. Es ist lediglich ein maschinenlesbarer, bordeauxfarbener Reisepass erforderlich. Dieser Reisepass muss für mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Dieser maschinenlesbare Reisepass ist auch für eventuell mitreisende Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren erforderlich. Die zurzeit noch vorhandenen Kinderausweise werden von den amerikanischen Behörden nicht mehr akzeptiert. Die vor dem 26.10.2005 ausgestellten maschinenlesbaren Reisepässe enthalten noch keine biometrischen Daten des Reisepassinhabers. Aus diesem Grund werden bereits seit Oktober 2004 bei der Einreise in die USA an der Passkontrolle die biometrischen Daten jedes Einreisenden erfasst. Diese Prozedur ist einfach, kostet je nach technischer Auslastung der Geräte und Anzahl der Einreisenden unterschiedlich viel Zeit. Jeder Einreisende muss den Fingerabdruck der beiden Zeigefinger abgeben sowie ein digitales Foto des Gesichtes vom Zollbeamten machen lassen. Diese biometrischen Daten werden nur temporär gespeichert, so dass dieses Vorgehen bei jeder Reise erneut zu absolvieren ist. Bei den seit dem 26.10.2005 ausgegebenen maschinenlesbaren Reisepässen sind einige der geforderten biometrischen Daten bereits vorhanden, so dass diese Einreiseprozedur modifiziert durchgeführt wird. Für Geschäftreisende ist unbedingt zu beachten, dass die Geschäftstätigkeit ohne ein entsprechendes Visum nur sehr eingeschränkt wahrgenommen werden darf.
- Urlaubs- bzw. Touristenaufenthalt in den Vereinigten Staaten, Für diesen Fall gelten die obigen Ausführungen gleichermaßen und zusätzlich ist ein entsprechendes Touristen-Visum bei den amerikanischen Auslandsbehörden vor Antritt der Reise einzuholen. Die Visumsbeschaffung kann zeitaufwendig sein und kostet zurzeit 85 € pro Person. Bei diesem Visum ist zu beachten, dass die Arbeitsaufnahme strengstens untersagt ist und bei Zuwiderhandlung zu einem zukünftigen Einreiseverbot führen kann.
- Geschäftsaufenthalt in den Vereinigten Staaten, Für eine angestrebte Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Staaten ist es unerheblich, wie lange der Aufenthalt in den Vereinigten Staaten dauern wird. Sobald ein ernsthaftes Geschäftsinteresse in dem Reisezweck zu erkennen ist, ist ein entsprechendes Visum bei den amerikanischen Auslandsbehörden zu beantragen und muss vor Antritt der Reise vorliegen. Welches Visum für welches Geschäftsvorgehen erforderlich ist, kann entweder durch einen Rechtsanwalt oder eine entsprechende Beratungsstelle wie z. B. American Dream im Vorfeld geklärt werden.
Nach der Klärung des Zweck und der Aufenthaltsdauer sind die weiteren Punkte vor der Einreise zu beachten: Alle Fluggesellschaften, die von Europa in die Vereinigten Staaten fliegen, sind seit Oktober 2005 gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen vor dem Abflug an die US-Behörden zu übermitteln. Für diese Übermittlung wird z. B. bei der Lufthansa das „Advance Passenger Information System“ (APIS) verwendet. Häufig stellt die Fluggesellschaft ein entsprechendes Erfassungsfrontend bereit. In diesem elektronischen System werden die Passdaten des Passagiers erfasst sowie die folgenden zusätzlichen Informationen:
Hauptwohnsitzland (Country of
Residence) · Hausnummer (Number) · Strasse (Street) · Stadt (City) · Provinz (State) · Postleitzahl (Zip Code) Sollte die Fluggesellschaft keine Erfassungsmöglichkeit bereitstellen, sind die vorstehenden Daten beim Check-In schriftlich vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten gilt für alle Personen, die als Touristen einreisen und keine Daueraufenthaltsgenehmigung haben. Beim Packen des Reisegepäcks achten bitte Sie darauf, dass spitze und scharfe Gegenstände wie z. B. Nagelscheren nicht ins Handgepäck gehören sondern in den Koffer. Außerdem dürfen seit Februar 2005 keine Feuerzeuge mitgeführt werden, weder im Handgepäck noch im Koffer. Alle unerlaubten Gegenstände, die bei der Kontrolle in den Gepäckstücken gefunden werden, werden eingezogen und vernichtet. Während des Fluges werden grüne Einreiseanträge und Zollerklärungen von den Flugbegleitern ausgeteilt. Auf den grünen Anträgen sind neben persönlichen Informationen wie z. B. Name, Vorname, Geschlecht und Geburtsdatum, rechtliche Auffälligkeiten wie z. B. Drogenvergehen und Krankheiten auch Flugdaten und die erste Kontaktadresse mitzuteilen. Die amerikanischen Behörden achten sehr genau auf das korrekte Ausfüllen der Dokumente. So ist die amerikanische Ziffer 1 ohne den oberen Haken zu schreiben, vergleichbar der römischen Ziffer I und bei der Ziffer 7 ist der Querstrich nicht erlaubt. Auf diese Vorgaben wird häufig während eines Informationsfilms im Flugzeug hingewiesen. Die Flugbegleiter helfen Ihnen auch gern beim Ausfüllen.
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